Reisemedizin und -beratung
Sollten Sie mit Ihrem Haustier eine Reise ins Ausland planen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, damit die gesetzlichen Einreisebestimmungen für das jeweilige Land eingehalten werden können.
Neben dem für Hunde, Katzen und Frettchen obligatorischen EU-Heimtierausweis und einer aktuellen Tollwutimpfung ist eine Kennzeichnung des Tieres mittels Tätowierung oder Transponder (auch „Chip“ genannt) notwendig.
Beachten Sie bitte, dass ab 2011 nur noch der Transponder als Kennzeichnung akzeptiert wird. Für einige Länder gelten noch weiterreichende Bestimmungen, z.B. Tollwut-Titer-Bestimmung, eine aktuelle Entwurmung oder ein tierärztliches bzw. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Zudem gibt es in manchen Staaten einen Leinenzwang oder etwa die Pflicht, einen Maulkorb mitzuführen.
Neben den Einreisebestimmungen sollte unbedingt bedacht werden, dass es vor allem in südlicheren Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Spanien, Kroatien, Slowenien, Griechenland) insbesondere für Hunde zahlreiche gefährliche Krankheiten gibt, vor denen er geschützt werden sollte.
Wir beraten Sie gerne über die Einreisebestimmungen und die notwendigen Impfungen sowie Prophylaxe-Maßnahmen vor einer Auslandsreise.
Sollte ihr Hund aus dem Ausland stammen bzw. dort längere Zeit ungeschützt verbracht haben, kann er schwerwiegende Infektionen, wie z.B. Babesien, Ehrlichien, Leishmanien oder Dirofilarien, mitgebracht haben. Eine Blutuntersuchung auf die so genannten Reisekrankheiten sollte 6 Monate nach Einreise bzw. sofort bei Auffälligkeiten durchgeführt werden. Nur wenn diese Erkrankungen rechtzeitig erkannt werden kann eine Behandlung erfolgreich sein.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.petsontour.de