Kennzeichnung und EU-Heimtierausweis
Eine Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Frettchen erfolgt mittlerweile in der Regel mittels eines Chips / Transponders. Dieser ist ein ca. reiskorngroßes Gebilde, dass mit Hilfe einer Spritze unter die Haut an der linken Halsseite eingesetzt wird. Auf diesem Chip ist eine 15-stellige Nummer eingespeichter, die bei jedem Tierarzt und in jedem Tierheim mit einem Lesegerätes abgelesen werden kann.
Anhand dieser Nummer können die Besitzer ermittelt werden, wodurch die Chancen sein Tier im Fall des Falles wieder zu bekommen deutlich erhöht werden. Dafür werden die Daten von Besitzer und Tier z.B. bei Tasso oder dem deutschen Haustierregister hinterlegt. Diese für Sie kostenfreie Anmeldung bei Tasso führen wir gerne für Sie nach der Kennzeichnung Ihres Tieres durch.
Des Weiteren besteht bei grenzüberschreitenden Reisen die Pflicht für Hunde, Katzen und Frettchen einen sogenannten EU-Heimtierausweis (das ist ein bestimmer Impfausweis) mitzuführen, in dem die Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Chip-Nummer, ab 2011 wird nur noch der Chip aktzeptiert) und eine gültige Tollwut-Impfung eingetragen sein muss.